2.1 Der homo oeconomicus
Der Ausdruck „homo oeconomicus“ stammt aus dem lateinischen und bedeutet so viel wie „wirtschaftlicher Mensch“. Er gehört zu den zentralen Annahmen der klassischen und neoklassischen Wirtschaftstheorie. Entstanden ist das Modell aus der Annahme unbegrenzter menschlicher Bedürfnisse bei gleichzeitiger Knappheit der Mittel, um diese zu befriedigen. (Eberius, 2013)
In dem Verhaltensmodell wird angenommen, dass der homo oeconomicus ausschließlich egozentrisch agiert, dabei seinen eigenen Nutzen maximiert und rational handelt. Zusätzlich hat er feststehende Präferenzen und verfügt über vollständige Informationen. (Franz, 2004)
Detailliert betrachtet bedeutet das, dass der Mensch über unbegrenzte Rationalität verfügt und demnach keine kognitiven Beschränkungen aufweist, durch die er Informationen falsch wahrnimmt, verarbeitet oder deutet, die dann in einer Fehlentscheidung münden. Für eine Entscheidung fließen also alle notwendigen Informationen unverzerrt ein.
Ferner stehen ihm auch alle notwendigen Informationen zur Verfügung, um eine fundierte rationale Entscheidung zu treffen. Der homo oeconomicus verfolgt das Ziel der Nutzenmaximierung ohne Einschränkungen. Er handelt emotionslos und die Umsetzung einer getroffenen Entscheidung erfolgt einwandfrei. Das Modell geht davon aus, dass jeder Mensch ausschließlich nach der Maximierung seines eigenen Nutzens strebt und damit Mitmenschen und damit einhergehende soziale Aspekte keine Rolle spielen. (Beck, 2014, S.2)
Befindet sich der homo oeconomicus in einer Situation mit mehreren Handlungsoptionen ordnet er jeder möglichen Alternative einen erwarteten Nutzen zu und schätzt seine Eintrittswahrscheinlichkeit. Dieser Nutzen steht in Abhängigkeit zu seinen persönlichen Präferenzen, die wiederum als stabil angenommen werden. (Franz, 2004) Der Handlungsspielraum unterliegt dabei einigen Restriktionen, da er durch gesetzliche, soziale sowie moralischen Normen beschränkt ist. (Eberius, 2013) Die Einordnung des Nutzens erfolgt schwach transitiv, d.h. es kann für jede Alternative oder auch für jede Kombination verschiedener Alternativen angeben werden, ob eine Möglichkeit vorgezogen wird oder ob das Individuum zumindest indifferent gegenüber verschiedenen Möglichkeiten eingestellt ist. (Kirsch, 2013, S.33)
Nach der Einordnung des Nutzens unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt die Entscheidung und Umsetzung. Diese Theorie wird im Allgemeinen als Erwartungsnutzentheorie bezeichnet. Dabei wird Nutzen, der erst in der Zukunft zum tragen kommt, exponentiell diskontiert, also abgezinst. Der homo oeconomicus wird sich in unveränderten Situationen immer gleich entscheiden, da die zugrunde liegenden Mechanismen einer rationalen Logik folgen. Änderung im Verhalten können also nur durch externe Veränderungen hervorgerufen werden. Die können sich beispielsweise im Einkommen, den Preisen oder Transaktionskosten niederlegen. (Franz, 2004).
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